I. Geltungsbereich und Vorbemerkung
1. Der im Rahmen der Reservierung genannte Rechtsträger (nachfolgend „ML“ genannt) vermietet an den Gast (nachfolgend „Gast“ genannt) das vereinbarte Apartment in der vereinbarten Zimmerkategorie und mit der vereinbarten Ausstattung (nachfolgend „Apartment“ genannt) für die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Reservierungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für Beherbergungsverträge zur Vermietung von Hotelzimmern/Apartments sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen.
2. Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäfts- und Reservierungsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich in Textform vereinbart.
3. Bei Verweisen auf Ziffern wird immer auf die vorliegenden AGB Bezug genommen, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt.
4. Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen & personenbezogenen Wörtern wird die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten jedoch für alle Geschlechter.
II. Vertragsschluss
1. Mit der Reservierung eines Apartments bietet der Gast ML den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. ML kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrags ablehnen. Der Beherbergungsvertrag zwischen ML und dem Gast kommt mit dem Zugang der ML-Reservierungsnummer beim Gast oder mit der Übergabe bzw. der Übermittlung des Zugangscodes (siehe Ziffer IV.1.) an den Gast zustande – je nachdem, was zeitlich früher eintritt. Die ML-Reservierungsnummer wird dem Gast per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass Reservierungsnummern, die er von Dritten (z.B. von Online-Buchungsportalen für Apartments) erhält, mit der Reservierungsnummer von ML nicht identisch sind.
2. Angebote von ML zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags sind freibleibend und unverbindlich, solange keine ML-Reservierungsnummer beim Gast zugegangen ist.
3. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Apartments oder auf Erfüllung von speziellen Wünschen, die über die Überlassung eines Apartments der gebuchten Zimmerkategorie bzw. -ausstattung hinausgehen. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Überlassung eines Parkplatzes.
III. Reservierung, Raten, Stornierung, Nichtinanspruchnahme des Apartments
1. ML bietet zwei (2) Typen von Raten an:
Standard-Rate: Höchste Flexibilität; kostenlose Stornierung bis 10 Tage vor Anreise
Flex-Rate: Bis fünf (5) Tage vor Anreisetag, kostenfrei stornierbar
2. Mit dem nachfolgenden Begriff „Stornierung“ ist der Rücktritt vom Beherbergungsvertrag gemeint. In den nachstehenden Ziffern 3. bis 5. wird erläutert, unter welchen Umständen eine Stornierung des bestellten Apartments möglich ist. Bezüglich aller nicht rechtmäßigen/fristgerechten Stornierungen durch den Gast und aller Stornierungen durch ML gilt, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich abweichend vereinbart: Der Gast bleibt bei einer Stornierung des bestellten Apartments dazu verpflichtet, den Übernachtungspreis für den gesamten Buchungszeitraum zu zahlen. Unter dem nachfolgenden Begriff „Anreisetag“ ist der erste Tag des Buchungszeitraums gemeint. Der nachfolgende Begriff „Abreisetag“ ist der entsprechende letzte Tag des Buchungszeitraums.
3. Bezüglich der Standard-Rate gilt:
Eine Stornierung oder Umbuchung ist lediglich zehn (10) Tage vor dem Anreisetag, kostenfrei möglich.
4. Bezüglich der Flex-Rate gilt: Eine Stornierung oder Umbuchung ist fünf (5) Tage vor dem Anreisetag, kostenfrei möglich. Eine kostenfreie Stornierung ist jedoch dann nicht mehr möglich, wenn der Gast den Check-In vorgenommen und die Zugangsdaten für das bestellte Apartment erhalten hat.
5. Für die Stornierung von Gruppenreisen/Reisegruppen und von Reservierungen zu Messe- und Eventzeiten gelten die in Ziffer VIII. und IX. enthaltenen Sonderbedingungen.
IV. An- und Abreise
1. ML stellt dem Gast das Apartment in der vereinbarten Zimmerkategorie bzw. -ausstattung am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Hat der Gast den „Early Check-In“ gebucht, steht ihm das gebuchte Apartment am Anreisetag um 13:00 Uhr zur Verfügung. Auf eine frühere Bereitstellung des Apartments hat der Gast keinen Anspruch. Für den Zugang zum Apartment erhält der Gast beim Check-In einen Sechstelligen Zugangscode.
2. Am Abreisetag hat der Gast sein Apartment bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen und unbeschädigt zurückzugeben. Hat der Gast den „Late Check-Out“ gebucht, hat er sein Apartment bis spätestens 12:30 Uhr zu räumen und unbeschädigt zurückzugeben.
Im Falle eines verspäteten Check-Outs kann ML dem Gast aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung den Übernachtungspreises des Vortages abzüglich 10 % für ersparte Aufwendungen berechnen. Dem Gast steht es in jedem Fall frei nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen von ML höher als 10 % des Übernachtungspreises sind.
V. Nutzungsbedingungen
1. Die Maximalbelegung für die jeweilige Zimmerkategorie darf nicht überschritten werden. Kinder und Babys zählen dabei insbesondere wegen einzuhaltender Brandschutzvorschriften als Erwachsene.
2. Der Weiterverkauf, die Weitervermietung oder Weitervermittlung von gebuchten Apartments, insbesondere über Plattformen wie „Airbnb“, ist untersagt, soweit nicht der Gast und ML ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Die Anzahl der Personen, die sich im überlassenen Apartment aufhalten, darf die im Rahmen der Reservierung angegebene Anzahl von übernachtenden Personen nicht überschreiten. Bei einem schuldhaften Verstoß des Gastes gegen die vorgenannten Regelungen in dieser Ziff. V. 2. ist ML berechtigt, den Beherbergungsvertrag zu stornieren und vom Gast die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. ML behält sich darüber hinaus die Geltendmachung von Schadensersatz ausdrücklich vor, wobei in diesem Fall die Vertragsstrafe auf den Schadensersatz entsprechend angerechnet wird.
3. Der Gast hat während seines Aufenthalts im Apartment die dort aushängende Hausordnung zu beachten und befolgen.
4. Es ist untersagt, Tabakprodukte (insbesondere Zigaretten, Zigarren, Pfeifen und Shishas) sowie Tabak- oder Rauchersatzprodukte (insbesondere E-Zigaretten) in den Apartments zu konsumieren. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung steht es ML frei, dem Gast die (Grund-)Reinigungskosten für die Beseitigung der Folgen des nicht gestatteten Konsums bzw. eine Reinigungsmehraufwand-Pauschale in Höhe von EUR 100,00 in Rechnung zu stellen („pauschalierter Schadensersatz“). Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass die tatsächlich angefallenen Reinigungskosten geringer sind als der pauschalierte Schadensersatz. Sofern der tatsächlich entstandene Schaden über die vorstehende Pauschale hinausgeht, ist ML berechtigt, die Differenz vom Gast zu verlangen.
VI. Übernachtungspreise und Preise für Nebenleistungen
1. Der vom Gast zu zahlende Übernachtungspreis ist die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des Apartments durch ML während des Aufenthaltszeitraums. Pro Übernachtung wird – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Übernachtung durch den Gast – ein voller Übernachtungspreis, ggf. abzüglich ersparter Aufwendungen, soweit nicht in diesen AGB anderweitig geregelt, berechnet. Falls der Gast bzw. seine Mitreisenden weitere Leistungen des Hotels in Anspruch nehmen (wie z. B. Kaffeepaket, Unterbringung von Haustieren etc.), hat der Gast den jeweiligen Preis für diese Leistungen zusätzlich zum Übernachtungspreis zu zahlen.
2. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. ML hat das Recht, die Preise bis 20 Tage vor dem Anreisetag angemessen, höchstens jedoch um 15 % zu erhöhen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Reservierung durch den Gast und dem Anreisetag mehr als vier (4) Monate liegen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % steht dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht zu, das er spätestens binnen fünf (5) Tage nach Mitteilung der Preiserhöhung in Textform gegenüber ML ausüben kann.
3. Die in der Reservierung ausgewiesenen Preise bzw. Beträge verstehen sich jeweils einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer sowie aller gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
VII. Zahlungsbedingungen
1. Sofern in diesen AGB nicht abweichend geregelt, gilt bezüglich der Zahlungsbedingungen, das Folgende: Die Übernachtungspreise sowie die Preise für Nebenleistungen (wie ggf. Kafeepaket, Gebühren für Haustiere und alle sonstigen Forderungen, die nicht ausdrücklich im Beherbergungsvertrag als Bestandteil des Übernachtungspreises ausgewiesen sind), sind im Voraus, spätestens jedoch bis zum Ablauf des Tages, an dem eine kostenfreie Stornierung letztmalig vor dem Anreisetag möglich ist, oder, falls keine kostenfreie Stornierung oder Änderung möglich sein sollte, sofort zur Zahlung fällig, und zwar jeweils unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung ist ML berechtigt, den Beherbergungsvertrag zu stornieren. Ziffer III.3 Abs. 2 findet Anwendung.
2. Unbeschadet Ziffer VII.1. ist ML berechtigt, vom Gast bereits bei Reservierung eine Vorauszahlung auf die Übernachtungskosten bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrags oder eine angemessene Sicherheit in Form einer Kaution mittels Kreditkarte zu verlangen.
3. ML akzeptiert durch seine Zahlungsdienstleister (Stripe) PayPal, Apple Pay, Debit-Karten (Maestro, girocard etc.) sowie die folgenden Kreditkarten: Visa, Mastercard und American Express. Sonstige Zahlungsmittel sind nur mit Zustimmung von ML zulässig.
4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte kann der Gast nur geltend machen, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
VIII. Haftung von ML
1. ML haftet unbeschränkt für von ML zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Sach- und Vermögensschäden, die von ML vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet ML nur bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von ML steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer X. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von ML auftreten, hat der Gast dies unverzüglich gegenüber ML bzw. dem Reinigungspersonal vor Ort anzuzeigen. ML wird bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3. Für eingebrachte Sachen haftet ML dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. §§ 701 ff. BGB). Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ML nicht für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Fahrzeugen (hierunter fallen auch Fahrräder) haftet, vgl. § 701 Abs. 4 BGB.
IX. Diebstahl und Beschädigungen
Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung seiner Sachen sowie im Falle eines Brands, eines Wasserschadens oder eines sonstigen Schadens im Apartment hat der Gast ML unverzüglich zu informieren.
X. Haustiere
Das Mitbringen von Hunden und Katzen (nachfolgend „Haustiere“ genannt) bedarf der vorherigen Anzeige durch den Gast; für andere Tiere ist unter genauer Artenbezeichnung bei ML anzufragen, wobei ML in allen Fällen die Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern kann. Pro gebuchtem Zimmer können maximal zwei Haustiere mitgebracht werden. Für jedes mitgebrachte Tier und Haustier ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, dessen Höhe ML dem Gast bei dessen Anzeige mitteilt. Von der Entgeltpflicht befreit sind Blinden-, Gehörlosen- sowie vergleichbare Servicehunde, auf die der Gast nachweislich angewiesen ist.
XI. Beendigung des Beherbergungsvertrags
1. ML ist zur Stornierung Beherbergungsvertrags berechtigt, wenn der Gast eine von ihm geschuldete Vorauszahlung und/oder eine von ihm geschuldete Kaution nicht rechtzeitig oder nicht vollständig leistet. Ziffer III.3 Abs. 2 findet Anwendung.
2. ML ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag insbesondere dann zu stornieren und ggf. Schadensersatz zu verlangen, wenn
(i) höhere Gewalt oder andere von ML nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen,
(ii) Zimmer schuldhaft oder wegen irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden (wobei wesentlich in diesem Zusammenhang die Identität, die Zahlungsfähigkeit sowie der Aufenthaltszweck oder auch das Erfüllen des Merkmals „Reisegruppe“ sein können),
(iii) ML den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Durchführung des Beherbergungsvertrages den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von ML bzw. dem Hotel zuzurechnen ist,
(iv) der Gast während seines Aufenthalts im Apartment unter dem Einfluss von illegalen Substanzen steht, das Apartment für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit mit Kundenverkehr nutzt oder das Apartment zur Prostitution nutzt bzw. der Zweck und/oder der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,
(v) der Gast das Personal oder andere Hotelgäste trotz Ermahnung wiederholt beleidigt, stört oder anderweitig belästigt,
(vi) der Gast das Zimmer unberechtigt weiter-/untervermietet, oder (vii) der Gast beim Check In auf Anforderung kein gültiges Ausweisdokument vorlegt, obwohl dies zur Wahrung der berechtigten Interessen von ML erforderlich ist (z.B. wenn Zweifel daran bestehen, dass der Gast volljährig ist) und sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des betroffenen Gastes den Schutz seiner personenbezogenen Daten erfordern.
3. Im Fall vorstehender Ziffer XIII.2 (i) ist der Gast nicht verpflichtet, den Übernachtungspreis zu entrichten. In Bezug auf vorstehende Ziffern XIII.2 (ii) bis (vii) findet Ziffer III.3 Abs. 2 Anwendung.
4. Als höhere Gewalt im Sinne vorstehender Ziffer XIII.2. (i) gelten alle betriebsfremden, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführten Ereignisse, die nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar sind, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können und auch nicht wegen ihrer Häufigkeit in Kauf zu nehmen sind. Hierzu zählen Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlicher Zustand, Terroranschläge, inneren Unruhen, Aufruhr, Streiks, Epidemien, Pandemien, Feuer, Überschwemmungen, Sturmfluten oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben und vergleichbare Ereignisse. Hierzu zählen auch sämtliche Umstände und direkten wie indirekten Folgen rund um die Thematik des Bestehens und der Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Covid-19) – „Corona“.
XII. Datenschutz, Minderjährige
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten („Datenverarbeitung“) ist der im Rahmen der Reservierung genannte Rechtsträger. Weitere Hinweise kann der Gast den auf der Webseite von ML und im Rahmen des Buchungsprozesses abrufbaren Datenschutzhinweisen entnehmen. Minderjährige dürfen ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an ML übermitteln. Im Rahmen des Abschlusses und der Abwicklung von Beherbergungsverträgen verarbeitet ML keine wissentlich erlangten personenbezogenen Daten von Minderjährigen.
XIII. EU- Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. An den dort angebotenen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nimmt ML derzeit nicht teil; die Online-Streitbeilegungs-Plattform kann daher für Gäste von ML derzeit nicht genutzt werden. ML ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
XIV. Allgemeine Bestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels oder nach Wahl von ML, Marburg.
Sofern ein Gast die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Marburg.
ML ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
Stand: 13.07.2023